Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 230/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Habermann Flashtubes GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, ansässig in der Philippstraße 25-27, 50823 Köln, hat das Amtsgericht Köln am 12. Dezember 2024 um 11:14 Uhr wesentliche Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.
Das Unternehmen, bekannt für seine innovative Arbeit im Bereich der Vakuumtechnik, wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Walter Jacob, Vakuumtechnik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), vertreten. Diese wird wiederum durch den Geschäftsführer Herrn Michael Habermann, wohnhaft in Siefen 12a, 51467 Bergisch Gladbach, geführt.
Maßnahmen des Gerichts
Gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) hat das Gericht die folgenden Regelungen beschlossen:
- Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Martina Nießen, Nußbaumer Straße 19, 50823 Köln, bestellt. Frau Nießen übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die geordnete Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten. - Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
Den Schuldnern der Habermann Flashtubes GmbH & Co. KG (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einziehung von Forderungen:
Alle Drittschuldner werden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung der getroffenen Anordnungen zu erbringen.
Bedeutung für das Verfahren
Die angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz des Vermögens der Habermann Flashtubes GmbH & Co. KG und stellen sicher, dass keine weiteren Vermögensverluste eintreten. Sie ermöglichen eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und bereiten eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.
Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln einsehbar. Diese Transparenz gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren.
Amtsgericht Köln, 12. Dezember 2024