Amtsgericht Braunschweig, Aktenzeichen: 273 IN 320/24 b
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Culinaria Italicum GmbH, ansässig in der Neuen Straße 9, 38100 Braunschweig, hat das Amtsgericht Braunschweig am 12. Dezember 2024 um 11:09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.
Die Culinaria Italicum GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 207141, wird durch ihren Geschäftsführer Giuseppe Antonio Fichera vertreten. Das Unternehmen ist bekannt für seine Expertise im Bereich der italienischen Gastronomie und Lebensmittelspezialitäten.
Maßnahmen und Bestellungen
Mit dem Beschluss hat das Gericht folgende Maßnahmen ergriffen:
- Vorläufige Verwaltung des Vermögens:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Durchführung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten. - Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marten Siebke, Zuckerbergweg 1, 38124 Braunschweig, bestellt. Herr Siebke ist unter der Telefonnummer 0531/2640420, per Fax 0531/694799 und per E-Mail siebke@kosswig.com erreichbar.
Bedeutung der Anordnung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Schritt im Verfahren dar. Sie ermöglicht eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin und stellt sicher, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen am Vermögen eintreten. Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters werden die Interessen der Gläubiger gewahrt und ein geregelter Ablauf des Verfahrens garantiert.
Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig eingesehen werden. Diese Einsichtnahme steht allen Beteiligten offen, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Amtsgericht Braunschweig, 12. Dezember 2024