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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die CAS-Discount GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 403 IN 2401/24

Das Amtsgericht Chemnitz hat am 11. Dezember 2024 um 10:01 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CAS-Discount GmbH, mit Sitz Am Berg 1, 09232 Hartmannsdorf, entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse ergriffen. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Thomas Eckstein vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer HRB 24067 eingetragen.


Anordnung des Gerichts:

Zur Wahrung der Gläubigerinteressen und Verhinderung nachteiliger Vermögensverfügungen hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Heiko Kratz bestellt, erreichbar unter:

    • Adresse: Auf dem Werder 2, 04741 Roßwein
    • Telefon: 0343 22 1 60 12
    • Fax: 0343 22 1 60 22
  2. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    Verfügungen der Schuldnerin über die Insolvenzmasse sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser allgemeine Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO stellt sicher, dass keine unkontrollierten Veränderungen der Vermögenswerte erfolgen.
  3. Anweisungen an Drittschuldner:
    Drittschuldner sind verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, dieser genehmigt ausdrücklich Zahlungen an die Schuldnerin.

Einsichtnahme:

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz zur Einsichtnahme durch die Beteiligten aus.


Bedeutung der Anordnung:

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung der Vermögenswerte der CAS-Discount GmbH und dem Schutz der Gläubiger. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und sicherzustellen, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt. Diese Maßnahmen sind ein entscheidender Schritt im Verfahren und bilden die Grundlage für eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.


Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Chemnitz die notwendigen Schritte eingeleitet, um die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu klären und eine geordnete Abwicklung oder eine potenzielle Restrukturierung zu ermöglichen.

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