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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die ZaunXpert UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 601 IN 450/24

Das Amtsgericht Rosenheim hat am 11. Dezember 2024 um 09:25 Uhr im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZaunXpert UG, mit Sitz in der Westerndorfer Str. 107, 83026 Rosenheim, weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens beschlossen. Das Unternehmen, im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter der Nummer HRB 29710 eingetragen, wird durch den Geschäftsführer Mihelin Franjo vertreten.


Beschluss des Gerichts:

Zur Sicherung der Vermögenswerte und Vermeidung nachteiliger Veränderungen hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet.

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Mansfeld, Leonrodstraße 3, 83278 Traunstein, bestellt.

  2. Einschränkung der Verfügungsmacht der Schuldnerin:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
  3. Sicherung der Vermögenswerte:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, eingehende Gelder und Forderungen im Namen der Schuldnerin einzuziehen, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Bedeutung für die Beteiligten:

Die Entscheidung zielt darauf ab, die wirtschaftliche Lage der ZaunXpert UG zu klären und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird sichergestellt, dass das Vermögen des Unternehmens nicht durch unkontrollierte Maßnahmen beeinträchtigt wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zudem die Aufgabe, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen und einen Bericht über die Eröffnungsfähigkeit des Insolvenzverfahrens zu erstellen.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Betroffene Parteien können gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren öffentlichen Bekanntmachung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim, einzulegen.


Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Rosenheim die Grundlage für eine geordnete Insolvenzverwaltung geschaffen. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Zukunft des Unternehmens und mögliche Maßnahmen zur Restrukturierung oder Abwicklung zu klären.

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