Aktenzeichen: 36n IN 8278/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 11. Dezember 2024 wichtige Schritte eingeleitet, um das Vermögen der 360 Netzwerk GmbH, ansässig in der Celsiusstraße 19, 12207 Berlin, zu schützen. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführerin Chantal Karstädt vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 265714 eingetragen.
Hintergrund und Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Insolvenzgericht am genannten Datum folgende Maßnahmen beschlossen:
- Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen:
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden bis auf Weiteres untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Semmelmann, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten.Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht als allgemeiner Vertreter der Schuldnerin tätig. Sein Hauptziel besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und in seinem aktuellen Zustand zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
Elektronische Bekanntmachung:
Die Entscheidung wurde elektronisch bekannt gemacht und bleibt für die Dauer ihrer Wirksamkeit im entsprechenden Informationssystem abrufbar. Im Falle einer Verfahrenseröffnung wird die Bekanntmachung spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht (§ 3 Abs. 1 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Betroffene Parteien – darunter die Schuldnerin und ihre Gläubiger – können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren öffentlichen Bekanntmachung (§ 9 InsO).
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg (Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin) einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen.
Hinweise zur elektronischen Einreichung:
Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden. Hierbei ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, oder das Dokument muss über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die genauen Vorgaben zur elektronischen Kommunikation können der Internetseite der Justiz (www.justiz.de) entnommen werden.
Dieser Beschluss ist ein wesentlicher Schritt, um die wirtschaftliche Lage der 360 Netzwerk GmbH zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Betroffene werden aufgefordert, die oben genannten Regelungen und Fristen sorgfältig zu beachten.