Aktenzeichen: 9 IN 148/24
Amtsgericht Cloppenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2024
Sachverhalt
Im Insolvenzantragsverfahren gegen die bulldoc.net GmbH, mit Sitz in der Höltinghauser Ring 4, 49661 Cloppenburg, hat das Amtsgericht Cloppenburg am 10. Dezember 2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Michael Witt, hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.
Die bulldoc.net GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 211929 eingetragen.
Maßnahmen der vorläufigen Verwaltung
- Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters erfolgen. - Bestellung des vorläufigen Sachwalters:
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr. Gerrit Hölzle bestellt.
Kanzleisitz: Obernstraße 2-12, 28195 Bremen
Telefon: 0421/322 649-0
Fax: 0421/322 649-29 - Leistungsverpflichtungen:
Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnung und nur an den vorläufigen Sachwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit für ein Hauptinsolvenzverfahren gerügt werden soll (Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).
- Einreichung der Beschwerde:
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Cloppenburg, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg, einzureichen. - Fristbeginn:
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder, falls erfolgt, mit der öffentlichen Bekanntmachung. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis. - Form:
Die Beschwerde ist von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Der Umfang der Anfechtung ist anzugeben, falls die Entscheidung nur teilweise angefochten wird.
Hinweise zum Datenschutz
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO sowie zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de. Eine Übersendung der Datenschutzerklärung ist auf Wunsch möglich.
Amtsgericht Cloppenburg – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024