Aktenzeichen: 1 IN 717/24
Amtsgericht Pforzheim, Beschluss vom 10. Dezember 2024
Überblick über die Situation
Die HÄRTER Verwaltungs GmbH mit Sitz in der Gutenbergstraße 6, 75203 Königsbach-Stein, hat beim Amtsgericht Pforzheim ein Insolvenzantragsverfahren über ihr eigenes Vermögen eingeleitet. Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Verfahrensdetails
- Schuldnerin: HÄRTER Verwaltungs GmbH
- Registergericht: Amtsgericht Mannheim, HRB 720558
- Geschäftsführer: Felix Nussbaum, Axel Steiger, Markus Wild
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Verhoeven, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Tibor Braun bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:
- Adresse: Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart
- Telefon: 0711 22 55 83-0
- E-Mail: info@rae-ibk.de
Verfügungsbeschränkungen und Maßnahmen
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft insbesondere Bankkonten und Außenstände. - Ermächtigungen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Einziehen von Forderungen und Entgegennahme von eingehenden Geldern
- Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten
- Sicherstellung der Insolvenzmasse
- Prüfung der Kostendeckung für das Insolvenzverfahren
- Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen:
Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden eingestellt, und neue Maßnahmen sind nicht zulässig, es sei denn, unbewegliche Gegenstände sind betroffen. - Zugang und Kontrolle:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und die Unternehmensunterlagen einzusehen.
Hinweis für Gläubiger und Drittschuldner
- Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
- Drittschuldner sind angehalten, Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Pforzheim eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder Veröffentlichung des Beschlusses.
Zusatzhinweis
Die Veröffentlichung der Anordnung erfolgt in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem. Eine Löschung der Daten erfolgt spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens oder Einstellung der Sicherungsmaßnahmen.
Amtsgericht Pforzheim – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024