Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über Stark Druck Verwaltungs-GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 632/24
Amtsgericht Pforzheim, Beschluss vom 10. Dezember 2024


Insolvenzantragsverfahren über Stark Druck Verwaltungs-GmbH

Das Amtsgericht Pforzheim hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Stark Druck Verwaltungs-GmbH, mit Sitz in der Im Altgefäll 9, 75181 Pforzheim, weitreichende Maßnahmen beschlossen. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 505574 eingetragen ist, wird von Geschäftsführer Günter Pecher vertreten. Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch die Kanzlei Grub Brugger in Stuttgart.


Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung der Vermögenswerte der Stark Druck Verwaltungs-GmbH hat das Gericht am 10. Dezember 2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Krapohl bestellt.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Adresse: Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
  • Telefon: +49 (711) …
  • E-Mail:

Wesentliche Maßnahmen und Anordnungen

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies schließt insbesondere Bankguthaben und Außenstände ein.
  2. Ermächtigung des Insolvenzverwalters:
    • Verwaltung und Sicherung der Vermögenswerte.
    • Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen.
    • Eröffnung von Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse.
    • Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 23.000 Euro zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Monate November 2024 bis Januar 2025.
  3. Auskunftspflichten der Kreditinstitute:
    Die Schuldnerin führenden Kreditinstitute sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen.
  4. Aufforderung an Drittschuldner:
    Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  5. Unternehmensüberwachung:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält umfassende Einsichtsrechte in die Geschäftsunterlagen und darf die Räumlichkeiten der Schuldnerin betreten.

Ziel der Maßnahmen

Zweck der Anordnungen ist die Sicherung der Insolvenzmasse und die Vorbereitung einer fundierten Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zudem soll geprüft werden, ob das Vermögen der Stark Druck Verwaltungs-GmbH die Kosten des Verfahrens decken kann.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin und den Gläubigern die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde offen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Pforzheim einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.


Amtsgericht Pforzheim – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 10. Dezember 2024

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Neuseeland plant Verbot von Windhundrennen ab 2026

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der MNB Health Lab GmbH eingeleitet