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Vorläufige Insolvenzverwaltung für CELEBRE GROUP GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 739/24
Amtsgericht Stuttgart, Beschluss vom 05.12.2024

Das Amtsgericht Stuttgart hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der CELEBRE GROUP GmbH, ansässig in der Erich-Herion-Str. 25, 70736 Fellbach, mit Beschluss vom 05. Dezember 2024 um 15:00 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Das Verfahren betrifft die von Geschäftsführer Corrado Celebre vertretene Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 750478.


Kernpunkte des Beschlusses

  1. Allgemeines Verfügungsverbot
    Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der CELEBRE GROUP GmbH wurde entzogen und auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass die Vermögenslage der Schuldnerin vor der endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag nachteilig beeinflusst wird.
  2. Fortbestehen früherer Maßnahmen
    Die bereits mit Beschluss vom 07. Mai 2024 angeordneten vorläufigen Maßnahmen bleiben weiterhin in Kraft.
  3. Unterbrechung von Zivilrechtsstreitigkeiten
    Der Beschluss bewirkt gemäß § 240 ZPO die Unterbrechung anhängiger zivilrechtlicher Verfahren, die die Schuldnerin betreffen.

Wichtige Hinweise

Die Anordnung wird elektronisch veröffentlicht und mindestens für die Dauer der Wirksamkeit gespeichert. Im Falle der Insolvenzeröffnung erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens. Wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

  • Eingangsstelle:
    Amtsgericht Stuttgart
    Hauffstraße 5
    70190 Stuttgart

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses (maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis). Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen und von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigten zu unterzeichnen.


Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des elektronischen Justizportals: www.ejustice-bw.de.


Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 05. Dezember 2024

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