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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Druckerei Wullenweber GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 52 IN 113/24

Das Amtsgericht Arnsberg hat am 09. Dezember 2024 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Druckerei Wullenweber GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, ansässig in der In der Dollenseite 7, 59929 Brilon, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter der Nummer HRB 3191 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer, Herrn Carsten Dietrich, vertreten.


Gerichtliche Maßnahmen

Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Leitung des Verfahrens übernimmt Jens Brömmelmeier, dessen Kanzlei sich in Königswall 21, 44137 Dortmund befindet.


Pflichten der Drittschuldner

Den Schuldnern der Druckerei Wullenweber GmbH, den sogenannten Drittschuldnern, wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, ihre Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.


Ziel der Maßnahme

Diese Anordnung zielt darauf ab, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Die nächsten Schritte im Verfahren werden über die Eröffnung oder Ablehnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

Amtsgericht Arnsberg, 09. Dezember 2024

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