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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Analog Digital GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 402/24

Das Amtsgericht Hamburg hat am 06. Dezember 2024 um 15:52 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Analog Digital GmbH, ansässig in der Koppel 78, 20099 Hamburg, vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Hintergrund des Verfahrens

Die Analog Digital GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Tomasz Mateusz Kosinski, Tomasz Daniel Zmigrodzki und Tomasz Ireneusz Pasiek, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 181504 eingetragen. Das Unternehmen bietet Dienstleistungen in den Bereichen Foto-, Grafik-, 3-D- und Motion-Design sowie Handel und Im- und Export an.


Maßnahmen des Gerichts

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian M. Scholz, ansässig in der Drehbahn 9, 20354 Hamburg, bestellt.

Anordnungen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die entsprechenden Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Zwangsvollstreckungen ausgesetzt:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, werden untersagt bzw. bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziel der Maßnahmen

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und der Vorbereitung einer möglichen geordneten Insolvenzabwicklung. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind und ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können Rechtsmittel eingelegt werden. Eine Beschwerde ist binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung schriftlich beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, einzureichen. Die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de ist dabei ebenfalls rechtswirksam.


Amtsgericht Hamburg, 06. Dezember 2024

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