Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Aktenzeichen: IN 335/24
Am 6. Dezember 2024 um 9:05 Uhr hat das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Sendel + Göß Haustechnik GmbH, mit Sitz in der Hauptstraße 1, 91593 Burgbernheim, wichtige Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 14531, wird von den Geschäftsführern Stefan Bauereiß und Thorsten Sendel vertreten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zur Sicherung des Unternehmensvermögens wurde Rechtsanwalt Volker Böhm, Kanzlei in der Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Herr Böhm ist erreichbar unter Tel.: +49 (911) 600 79 161 sowie per E-Mail unter nbg@schubra.de.
Gemäß dem Beschluss des Gerichts dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme soll das Vermögen sichern und den Interessen der Gläubiger dienen.
Befugnisse des Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Böhm wurde ermächtigt, offene Forderungen der Sendel + Göß Haustechnik GmbH einzuziehen und diese auf ein von ihm eingerichtetes Anderkonto zu übertragen. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen, um eine kontrollierte Verwaltung der Mittel zu gewährleisten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung des Gerichts besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf. einzureichen. Auch elektronische Einreichungen sind zulässig, sofern sie den Anforderungen der elektronischen Kommunikation entsprechen.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird Rechtsanwalt Böhm die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sendel + Göß Haustechnik GmbH eingehend prüfen. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu klären. Zudem wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung eingeleitet werden muss.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf., 06.12.2024
Aktenzeichen: IN 335/24