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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Ailbhean GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 610 IN 442/24
Amtsgericht Rosenheim, 6. Dezember 2024

Das Amtsgericht Rosenheim hat im Verfahren über den Antrag der Ailbhean GmbH, mit Sitz in der Endorfer Str. 1, 83253 Rimsting (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 31831), auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen am 6. Dezember 2024 um 11:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Ailbhean GmbH wird durch ihre Geschäftsführer Schulz Andreas und Schulz Anika vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Severin Kiesl, tätig bei der Kanzlei Kiesl Rechtsanwälte in Rosenheim, bestellt. Seine Kontaktdaten lauten:

  • Adresse: Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim
  • Telefon: +49(8031)233890
  • Telefax: +49(8031)13892
  • E-Mail: kanzlei@kiesl.de

Rechtsanwalt Kiesl wird ab sofort die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin überwachen und sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen am Schuldnervermögen eintreten.

Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  1. Einschränkung der Verfügungsmacht: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
  2. Sicherung des Vermögens: Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und soll gewährleisten, dass keine Vermögenswerte veräußert oder verschoben werden, die für das Verfahren relevant sein könnten.

Rechtsmittelbelehrung

Beteiligte können gegen die Entscheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.

Einreichung der Beschwerde:

  • Adresse: Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim
  • Elektronisch: Unter der Adresse des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP).

Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll eingelegt werden. Elektronische Rechtsmittel müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Weiteres Vorgehen

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird Rechtsanwalt Kiesl eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte der Ailbhean GmbH durchführen und die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüfen. Ziel ist es, die Ansprüche der Gläubiger zu sichern und die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin umfassend zu bewerten.

Gläubiger und weitere Beteiligte werden gebeten, ihre Forderungen frühzeitig anzumelden und die Vorgaben der vorläufigen Insolvenzverwaltung zu beachten. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Rosenheim – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 610 IN 442/24
Rosenheim, 6. Dezember 2024

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