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Vorläufige Insolvenzverwaltung für PMS GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1513 IN 11798/24
Datum: 5. Dezember 2024
Amtsgericht München – Insolvenzgericht

Das Amtsgericht München hat am 5. Dezember 2024 um 09:00 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der PMS GmbH, ansässig in der Dorfstraße 68, 85737 Ismaning, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz des Unternehmensvermögens und die Sicherung der Gläubigerinteressen.

Unternehmensprofil

Die PMS GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 255243, ist ein Unternehmen mit breitem Geschäftszweig. Sie wird von den Gesellschaftern Apti Bentri und Kolbe Alexander sowie dem Geschäftsführer Serkan Karahan vertreten.

Beschluss des Gerichts

Das Gericht hat gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Max Liebig ernannt.
    • Kanzleisitz: Schäfflerstraße 3, 80333 München
    • Kontakt:
  2. Verfügungsbeschränkungen
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
  3. Einziehung von Forderungen und Verwaltung der Vermögenswerte
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Außenstände einzuziehen und die Beträge auf ein von ihm eingerichtetes Anderkonto zu überweisen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einlegen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der Stabilisierung der Vermögenslage der PMS GmbH und ermöglicht eine fundierte Analyse der wirtschaftlichen Situation. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Interessen der Gläubiger zu wahren und die Insolvenzmasse zu sichern.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage des Unternehmens bewerten und Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse einleiten. Geschäftspartner und Gläubiger werden aufgefordert, Forderungen anzumelden und sich bei weiteren Fragen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

Mit diesem Beschluss schafft das Amtsgericht München die Grundlage für ein geordnetes Verfahren, das die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.

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