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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die AFNA GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 380/24

Das Amtsgericht Hamburg hat am 03. Dezember 2024 um 12:14 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AFNA GmbH, Beethovenstraße 59, 22083 Hamburg, angeordnet. Das Unternehmen, im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 166223 eingetragen, wird durch den Geschäftsführer Ballal Ghafari vertreten.

Geschäftszweig der AFNA GmbH

Die AFNA GmbH betreibt Lieferservices sowie Restaurants und ist in der Gastronomiebranche aktiv.

Anordnung der Maßnahmen

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zum Schutz der Gläubiger wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, bestellt.
    Kontakt:

    • Standort: Valentinskamp 88, 20355 Hamburg
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Den Schuldnern der AFNA GmbH wurde untersagt, an die Schuldnerin Zahlungen zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen direkt an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  5. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, wurden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt.

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der Sicherung der Vermögenswerte und der Wahrung der Gläubigerinteressen. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens vorliegen.

Einsichtnahme des Beschlusses

Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden.


Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht – 03.12.2024

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