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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die R & P Facility Service GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 591/24

Das Amtsgericht Fürth hat am 04. Dezember 2024 um 08:30 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der R & P Facility Service GmbH, Bahnhofstraße 6, 90587 Veitsbronn, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRB 7495, wird durch ihren Geschäftsführer Alexander Gribanov vertreten.

Anordnung der Maßnahmen

Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurden folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO getroffen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, bestellt.
    Kontakt:

    • Telefon: +49(911)60079-0
    • Fax: +49(911)60079-10
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Volker Böhm wurde mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte: Sicherstellung, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin eintreten.
  • Prüfung der Vermögenslage: Feststellung, ob die Vermögensmasse der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
  • Überwachung der Geschäftsführung: Verhindern von unberechtigten Verfügungen und Schutz der Interessen der Gläubiger.

Bedeutung der Entscheidung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass die Gläubigerinteressen gewahrt und die Vermögenswerte der R & P Facility Service GmbH geschützt werden. Ziel ist es, eine Basis für die weitere Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen, indem die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin geprüft werden.

Rechtsmittel und Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fürth eingesehen werden. Betroffene Parteien haben das Recht, binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen. Diese kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Einfache E-Mails genügen den gesetzlichen Anforderungen nicht.


Amtsgericht Fürth – Insolvenzgericht – 04.12.2024

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