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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die NEXUS – Projektentwicklungsgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 273/24

Das Amtsgericht Gera hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NEXUS – Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Alfred-Brehm-Straße 29, 07819 Triptis, am 03. Dezember 2024 um 13:30 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 204055, wird durch den Geschäftsführer Horst Gröschel vertreten.

Anordnung vorläufiger Maßnahmen

Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin hat das Gericht gemäß § 21 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der NEXUS – Projektentwicklungsgesellschaft mbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Bleek, Große Allee 1 A, 07407 Rudolstadt, bestellt.
    Kontakt:

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde mit der Sicherung und Erhaltung der Vermögenswerte der Gesellschaft beauftragt. Seine Aufgaben umfassen:

  • Überwachung der Geschäftsführung, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
  • Prüfung, ob die Vermögenswerte der Gesellschaft zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
  • Verwaltung der Bankguthaben, Forderungen und sonstigen Vermögenswerte der Schuldnerin, einschließlich der Eröffnung und Führung von Sonderkonten.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss können die Schuldnerin sowie ihre Gläubiger sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Bekanntmachung des Beschlusses. Beschwerden sind schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, einzureichen.

Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss, einschließlich der detaillierten Maßnahmen und Anweisungen, kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Gera eingesehen werden.


Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht – 03.12.2024

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