Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 3. Dezember 2024 eine Geldstrafe in Höhe von 588.000 Euro gegen die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und österreichische Postsparkasse AG verhängt. Die Strafe wurde aufgrund von Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG) im Zusammenhang mit der Risikobewertung von Geschäftsbeziehungen ausgesprochen.
Verstoß gegen Sorgfaltspflichten
Die BAWAG P.S.K. hat bei der Risikobewertung von drei Geschäftsbeziehungen die gesetzlichen Vorgaben des FM-GwG verletzt. Die Bank versäumte es, diese Beziehungen in eine angemessene Risikoklasse einzustufen, wie es zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgeschrieben ist.
Details zur Sanktion
- Höhe der Geldstrafe: 588.000 Euro
- Grundlage: Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten gemäß FM-GwG
- Rechtsstatus: Das Straferkenntnis ist derzeit nicht rechtskräftig.
Bedeutung und Konsequenzen
Die FMA betont mit dieser Entscheidung die Bedeutung einer strengen Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention. Die korrekte Risikobewertung von Geschäftsbeziehungen stellt eine grundlegende Maßnahme dar, um illegale Finanzströme zu erkennen und zu unterbinden.
Ermahnung an die Branche
Diese Sanktion dient nicht nur der Ahndung des Verstoßes, sondern auch als Warnung an andere Finanzinstitute, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten ernst zu nehmen. Die FMA unterstreicht, dass Verstöße gegen die Geldwäschevorschriften konsequent verfolgt und sanktioniert werden.
Die Entscheidung zeigt die fortlaufenden Bemühungen der FMA, den österreichischen Finanzmarkt sauber und sicher zu halten.