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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Yaman Estrichbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 56 IN 355/24
Amtsgericht Heidelberg, 02.12.2024

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Yaman Estrichbau GmbH, mit Sitz in der Treidlerstraße 21, 68535 Edingen-Neckarhausen, hat das Amtsgericht Heidelberg erste Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen der Schuldnerin vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Gerichtliche Anordnung zur Vermögenssicherung

Am 02.12.2024 um 14:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß den §§ 21 und 22 InsO angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die wirtschaftliche Substanz der Yaman Estrichbau GmbH zu erhalten und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, Auwiesen 5, 74889 Sinsheim, bestellt. Seine Aufgaben umfassen unter anderem:

  • Überwachung der Vermögensverwaltung: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
  • Einziehung von Forderungen: Außenstände und Bankguthaben dürfen nur durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.

Maßnahmen zum Schutz der Gläubigerinteressen

  • Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, werden eingestellt. Neue Maßnahmen sind untersagt.
  • Einrichtung eines Sonderkontos: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen.

Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter

Die Yaman Estrichbau GmbH ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und erforderliche Auskünfte zu erteilen. Auch die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin können vom vorläufigen Insolvenzverwalter überprüft werden.

Weiteres Verfahren

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg, eingelegt werden. Weitere Informationen zur Einlegung von Rechtsmitteln und zur elektronischen Kommunikation sind in der Rechtsmittelbelehrung enthalten.

Amtsgericht Heidelberg
Aktenzeichen: 56 IN 355/24
Datum: 02.12.2024

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