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Vorläufige Insolvenzverwaltung für RoadJet Charter Service GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6 IN 606/24
Amtsgericht Ludwigsburg, 02.12.2024

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RoadJet Charter Service GmbH hat das Amtsgericht Ludwigsburg entscheidende Maßnahmen getroffen, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern. Die Gesellschaft mit Sitz in Rainwiesen 15, 71686 Remseck, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 790174 eingetragen und wird von Geschäftsführer Muhammed Simsek vertreten.

Hintergrund des Verfahrens

Die RoadJet Charter Service GmbH, ein Anbieter exklusiver Charter- und Transportdienstleistungen, sieht sich aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten mit einem Insolvenzantrag konfrontiert. Ziel des Verfahrens ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und die wirtschaftliche Gesamtsituation zu prüfen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Raff bestellt, der in der Olgastraße 33, 70182 Stuttgart, ansässig ist. Herr Raff ist mit der Überwachung der Unternehmensführung sowie der Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte beauftragt. Er ist telefonisch unter 0711 34211900 oder per E-Mail unter info@anwaltskanzlei-raff.de erreichbar.

Gerichtliche Anordnungen

Das Gericht hat folgende Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) erlassen:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Die RoadJet Charter Service GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  2. Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und auf Sonderkonten zu sichern.
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden vorerst eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.
  4. Überprüfung der Vermögenslage:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
  5. Drittschuldneranweisung:
    Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Ziel der Maßnahmen

Die gerichtlichen Anordnungen zielen darauf ab, die Insolvenzmasse zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Zugleich wird geprüft, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Amtsgericht Ludwigsburg
Aktenzeichen: 6 IN 606/24
Datum: 02.12.2024

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