Aktenzeichen: K 40 IN 500/24
Amtsgericht Konstanz, 02.12.2024
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Hofmann GmbH hat das Amtsgericht Konstanz entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Reichenaustraße 39a, 78467 Konstanz, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 381215 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Dugagijn Leniqi und Hatice Leniqi vertreten.
Unternehmensprofil
Die Hofmann GmbH ist ein regional etablierter Anbieter in ihrem Tätigkeitsfeld. Das Unternehmen sieht sich jedoch wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber, die zu einem Insolvenzantrag geführt haben.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Johannes Romeis bestellt. Mit seiner Kanzlei in der Turmstraße 5, 78467 Konstanz, übernimmt er die Verantwortung für die Sicherung der Insolvenzmasse und die Überwachung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Herr Romeis ist telefonisch, per Fax oder per E-Mail erreichbar.
Gerichtliche Anordnungen
Das Amtsgericht hat folgende Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 InsO getroffen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Hofmann GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Bankkonten und Außenstände unterliegen der Kontrolle des Insolvenzverwalters. - Zwangsvollstreckungsstopp:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung von Arrest- oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. - Sonderkonten:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen, um die ordnungsgemäße Verwaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten. - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einziehen sowie eingehende Gelder verwalten. Drittschuldner wurden angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. - Betriebsprüfung und Nachforschungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und Nachforschungen anzustellen.
Ziel der Maßnahmen
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Vermögensverhältnisse der Hofmann GmbH prüfen, die Eröffnungsvoraussetzungen bewerten und mögliche Sanierungsaussichten des Unternehmens analysieren. Die gerichtlichen Anordnungen zielen darauf ab, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Verfahrensführung zu gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung können die Schuldnerin sowie Gläubiger innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Konstanz einzureichen.
Amtsgericht Konstanz
Aktenzeichen: K 40 IN 500/24
Datum: 02.12.2024