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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstößen gegen Insidervorschriften

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat einen bedeutenden Fall von Insiderhandel aufgedeckt und rigorose Maßnahmen gegen einen Privatanleger ergriffen. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wurde gegen die betreffende Person eine Geldstrafe in Höhe von 704.375 Euro verhängt. Zusätzlich wurde ein unrechtmäßig erzielter Gewinn beziehungsweise ein vermiedener Verlust von 104.394,39 Euro für verfallen erklärt.

Details des Verstoßes

Der Privatanleger hat gegen die Bestimmungen des Artikels 14 litera a der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR) verstoßen. Er nutzte Insiderinformationen zu einem börsennotierten Wertpapier, um sich am Kapitalmarkt einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Dies geschah durch den gezielten Kauf und Verkauf von Aktien sowie Optionsscheinen, wodurch der Anleger Gewinne erzielte beziehungsweise Verluste vermied, die anderen Marktteilnehmern nicht zugänglich waren.

Die Bestimmungen des Artikels 14 litera a MAR sind von zentraler Bedeutung für die Förderung von Marktintegrität und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Kapitalmärkte. Sie verbieten es, Insiderwissen zu nutzen, um unfaire Vorteile zu erlangen oder den Markt zu manipulieren.

Sanktionen und rechtliche Folgen

Im Einklang mit § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) wurde das Verfahren zügig abgeschlossen, wobei die Strafen deutlich die Entschlossenheit der FMA unterstreichen, Verstöße gegen Insidervorschriften kompromisslos zu ahnden. Das Straferkenntnis ist bereits rechtskräftig.

Marktschutz und Prävention

Diese Entscheidung der FMA setzt ein klares Zeichen: Insiderhandel wird nicht toleriert. Er untergräbt nicht nur die Fairness und Transparenz des Marktes, sondern schadet auch dem Vertrauen der Anleger. Durch die Sanktion wird nicht nur der unrechtmäßig erzielte Vorteil abgeschöpft, sondern auch sichergestellt, dass die betroffene Person für den Verstoß in angemessener Weise zur Verantwortung gezogen wird.

Die FMA appelliert an alle Marktteilnehmer, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aktiv zur Sicherstellung eines fairen und transparenten Kapitalmarktes beizutragen. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pflichten der Marktteilnehmer sind auf der Webseite der FMA verfügbar.

Mit dieser Maßnahme bekräftigt die FMA erneut ihre Entschlossenheit, den Kapitalmarkt vor Missbrauch zu schützen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des Finanzsystems zu stärken.

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