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Staatsanwaltschaft Augsburg

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Augsburg

Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat
und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)

610 Js 127907/​21 (602 VRs) Hesse

In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o. g. Aktenzeichen anhängigen Vollstreckungsverfahren gegen Philip HESSE, geb. am 08.05.1993 wegen Betruges in 23 Fällen wurde mit Urteil des Amtsgerichts -Schöffengericht – Augsburg vom 20.06.2024 unter Einbeziehung der Entscheidung des Amtsgerichts Neuburg/​Donau vom 22.03.2023 1 Ls 41 Js 1875/​22 die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 25.158,86 € sowie 10.470,00 € angeordnet.

Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter: https:/​/​www.justiz.bayern.de/​gerichte-und-behoerden/​staatsanwaltschaft/​augsburg/​antraege_​formulare.php

Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.

Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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