Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat an die hedera bauwert GmbH die Aufforderung gestellt, detaillierte Informationen über ihre Anleihen sowie die der zugehörigen Tochtergesellschaften vorzulegen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, festzustellen, ob diese Wertpapiere ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt öffentlich in Deutschland angeboten wurden, was einen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen darstellen würde. Bisher hat das Unternehmen diese Anforderungen ignoriert und verstößt damit gegen seine Verpflichtungen.
Drohung mit Zwangsgeldern
Um die erforderlichen Informationen zu erhalten, hat die BaFin der hedera bauwert GmbH mit Zwangsgeldern gedroht, falls sie weiterhin nicht kooperiert. Obwohl die rechtliche Grundlage des Auskunftsersuchens noch nicht abschließend geklärt ist, ist dieses sofort vollstreckbar, was der BaFin erlaubt, ihre Forderungen direkt durchzusetzen.
Gesetzliche Vorgaben für Wertpapierprospekte
Laut der EU-Verordnung 2017/1129 müssen öffentlich angebotene Wertpapiere innerhalb der EU mit einem genehmigten Wertpapierprospekt versehen werden, um Transparenz und vollständige Informationen für potenzielle Investoren zu gewährleisten. In Deutschland übernimmt die BaFin die Prüfung und Genehmigung dieser Prospekte. Die Anleihen von hedera bauwert GmbH und ihren Töchtern dürfen somit ohne solch einen Prospekt eigentlich nicht angeboten werden, was bisher jedoch nicht eingehalten wurde.
Vorsicht bei Anlagen in hedera bauwert GmbH
Investoren, die eine Anlage in die Wertpapiere von hedera bauwert GmbH in Erwägung ziehen, wird geraten, Vorsicht walten zu lassen und vorab zu prüfen, ob ein genehmigter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist. Diese Information ist in der BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ einsehbar.
Zusammenfassung
Dieses Vorgehen der BaFin unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Transparenz- und Informationspflichten im Wertpapierhandel. Die Nichtkooperation der hedera bauwert GmbH weckt Bedenken und könnte auf Verstöße gegen das Finanzrecht hindeuten. Anleger sind angehalten, sich umfassend zu informieren, bevor sie in Wertpapiere des Unternehmens investieren.