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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die DT Projektbau GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 12 IN 72/24 – Amtsgericht Worms

Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Worms die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DT Projektbau GmbH, ansässig in der Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms, angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 52554 eingetragene Gesellschaft wird von Tahir Dedeic, wohnhaft in der Erich-Ollenhauer-Straße 34 A, 65187 Wiesbaden, als Geschäftsführer vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Björn Rechel bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Alzeyer Straße 31, 67549 Worms, und er ist telefonisch unter 06241/268690 erreichbar.

Verfügungsbeschränkungen und Maßnahmen

Das Gericht hat umfassende Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der DT Projektbau GmbH zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern:

  1. Verfügungen nur mit Zustimmung: Die Geschäftsleitung darf über Vermögenswerte der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  2. Einziehung von Forderungen: Drittschuldner sind angehalten, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird das Vermögen der Gesellschaft sichern, die wirtschaftliche Lage prüfen und dem Gericht berichten, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung des Gerichts kann durch die Antragsgegnerin sowie durch Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Beschwerden sind schriftlich beim Amtsgericht Worms, Hardtgasse 6, 67547 Worms, oder über das elektronische Gerichtspostfach einzureichen.

Ziel des Verfahrens

Das Verfahren dient dazu, die finanziellen Verhältnisse der DT Projektbau GmbH zu klären, Gläubiger zu schützen und den Weg für eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens zu bereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine umfassende Prüfung durchführen, um die nächsten Schritte zu definieren.

Aktenzeichen: 12 IN 72/24
Amtsgericht Worms – Insolvenzgericht, 22. November 2024

Weitere Informationen und Datenschutzhinweise finden Sie auf der Webseite des Gerichts unter www.agwo.justiz.rlp.de.

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