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Insolvenzverfahren über die August VORNDRAN GmbH eingeleitet: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 12 IN 102/24 – Amtsgericht Worms

Das Amtsgericht Worms hat am 22. November 2024 ein Verfahren zur vorläufigen Verwaltung des Vermögens der August VORNDRAN GmbH, Sanitär – Heizung – Klima, mit Sitz in der Heidenhainstraße 21, 67547 Worms, eingeleitet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 10585 eingetragen und wird von der Geschäftsführerin Annette Nagel-Rolzhäuser vertreten.

Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mit Beschluss des Amtsgerichts wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der August VORNDRAN GmbH angeordnet. Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Björn Rechel aus Worms bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Alzeyer Straße 31, 67549 Worms, erreichbar unter der Telefonnummer 06241/268690.

Aufforderungen an Drittschuldner

Die Schuldner der August VORNDRAN GmbH – sogenannte Drittschuldner – wurden angewiesen, Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen. Jegliche Zahlungen oder Leistungen an die Schuldnerin dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel in Form einer sofortigen Beschwerde einzulegen. Dies gilt sowohl für die Antragstellerin als auch für Gläubiger, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Details zum Verfahren und zur Fristwahrung finden sich im Beschluss.

Ziel des Verfahrens

Die Maßnahmen des Gerichts zielen darauf ab, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen eine Prüfung der wirtschaftlichen Situation vornehmen, um eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.

Betroffene Gläubiger sollten zeitnah mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Kontakt treten, um Ansprüche geltend zu machen und weitere Informationen zu erhalten.

Aktenzeichen: 12 IN 102/24
Amtsgericht Worms, 22. November 2024

Datenschutzhinweis:
Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Worms auf dessen Internetseite entnommen werden (www.agwo.justiz.rlp.de). Auf Wunsch sind diese Informationen auch in Papierform erhältlich.

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