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Insolvenzverfahren der AGP Europe GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 93 IN 222/24 – Amtsgericht Aachen

Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Aachen im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der AGP Europe GmbH weitreichende Maßnahmen ergriffen. Die in Baesweiler ansässige Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22176, wird durch den Geschäftsführer Tomás Antonio Merida Hernandez vertreten. Mit dem Beschluss hat das Gericht erste Schritte zur Sicherung des Vermögens und zur geordneten Abwicklung des Verfahrens eingeleitet.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Jens Peter Lieser, mit Kanzleisitz am Zollstockgürtel 63, 50969 Köln, bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der AGP Europe GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Einschränkungen und Maßnahmen

Das Gericht hat verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz des Vermögens und der Vermeidung unzulässiger Vermögensverschiebungen während des laufenden Verfahrens.

Zusätzlich wurden die Gläubiger der AGP Europe GmbH – sogenannte Drittschuldner – angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser ist befugt, bestehende Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie die Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, wurden vorübergehend untersagt, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziel des Verfahrens

Diese Anordnungen sollen eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage der AGP Europe GmbH ermöglichen und die Interessen aller Gläubiger schützen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die Vermögenslage analysieren und dem Gericht eine Entscheidungsvorlage über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder mögliche Alternativen liefern.

Das Amtsgericht Aachen hat mit dieser Entscheidung eine zentrale Weiche gestellt, um eine sachgerechte und transparente Abwicklung des Verfahrens sicherzustellen. Betroffene Gläubiger sollten sich frühzeitig mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen geltend zu machen.

Aktenzeichen: 93 IN 222/24
Datum der Anordnung: 22. November 2024, 09:36 Uhr

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