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Vorläufige Insolvenzverwaltung für HSS Elektroservice GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Leipzig bestellt Rechtsanwältin Irmgard Niemeyer-Uhlmann als vorläufige Insolvenzverwalterin

Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Leipzig im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HSS Elektroservice GmbH, Bornaische Straße 136 b, 04279 Leipzig, unter dem Aktenzeichen 405 IN 1666/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird von Geschäftsführer Johannes Heumos vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 41080 eingetragen.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Irmgard Niemeyer-Uhlmann, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, bestellt. Frau Niemeyer-Uhlmann wird mit der Aufgabe betraut, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Unternehmensführung zu überwachen. Sie ist erreichbar unter:

Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über Vermögensgegenstände verfügen.
  2. Sicherung des Vermögens: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten.
  3. Betretungs- und Ermittlungsrechte: Frau Niemeyer-Uhlmann darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten und Auskünfte von Dritten, darunter Banken, Behörden und Steuerberatern, einholen.
  4. Untersagung von Zahlungen: Gläubiger und Schuldner der HSS Elektroservice GmbH dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, sofern diese nichts anderes anordnet.
  5. Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.

Pflichten der Schuldnerin

Die Schuldnerin ist verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Ziel der Maßnahmen

Die Anordnungen dienen dazu, die Vermögenswerte der HSS Elektroservice GmbH zu bewahren und die Gläubigerinteressen zu schützen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Unternehmen fortgeführt werden kann.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die genauen Modalitäten sind in der Rechtsmittelbelehrung geregelt.

Ausblick

Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird entscheidend davon abhängen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung notwendig wird. Die Ergebnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin werden hierfür maßgeblich sein.

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