Amtsgericht Göttingen ordnet Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte an
Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Göttingen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der i & m Bauzentrum Schmiedekind GmbH, Nelkenstraße 4, 37434 Rhumspringe, unter dem Aktenzeichen 74 IN 144/24 DUD die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet und ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Rolf Schmiedekind, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 102250 eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, bestellt. Herr Jung übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und deren geordnete Verwaltung zu gewährleisten. Für Rückfragen ist er erreichbar unter:
- Telefon: 0561/3166311
- Fax: 0561/3166312
- E-Mail: h.jung@westhelleundpartner.eu
Umfang der gerichtlichen Maßnahmen
Das Gericht hat folgende wesentliche Anordnungen getroffen:
- Allgemeines Verfügungsverbot: Die i & m Bauzentrum Schmiedekind GmbH darf keine Verfügungen über ihr Vermögen treffen. Diese Befugnis geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Einschränkungen für Gläubiger: Drittschuldner sind aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Sicherung und Überwachung: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Vermögenswerte des Unternehmens zu überwachen, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie alle eingehenden Gelder entgegenzunehmen.
Einblick in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Göttingen eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragstellerin sowie Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die genauen Modalitäten und Fristen sind in der Rechtsmittelbelehrung geregelt.
Bedeutung für das Unternehmen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, die Vermögenswerte der i & m Bauzentrum Schmiedekind GmbH zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird auch prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob Aussichten für eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens bestehen.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, da die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch aussteht.