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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Janssen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Tübingen ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte

Am 22. November 2024 hat das Amtsgericht Tübingen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Janssen GmbH, Carl-Zeiss-Straße 49 – 51, 72770 Reutlingen, unter dem Aktenzeichen 12 IN 390/24 weitreichende Maßnahmen angeordnet, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen. Die Janssen GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dietmar Bayer, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 351564 eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, bestellt. Dr. Häring übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern, sowie zu prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Für Rückfragen ist er unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Maßnahmen des Gerichts

Das Gericht hat die folgenden Maßnahmen beschlossen, um die Vermögenswerte der Janssen GmbH zu sichern:

  1. Untersagung von Zwangsvollstreckungen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, werden eingestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Geschäftsleitung der Janssen GmbH darf über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  3. Übertragung der Vermögensverwaltung: Die Verwaltung und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände des Unternehmens geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist berechtigt, Sonderkonten einzurichten und darüber zu verfügen.
  4. Pflichten für Drittschuldner: Gläubiger und Schuldner der Janssen GmbH dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Dr. Häring wurde mit der Prüfung beauftragt, ob ein Insolvenzgrund nach den gesetzlichen Vorgaben vorliegt und ob Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Darüber hinaus ist er berechtigt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in Geschäftspapiere zu nehmen und Nachforschungen anzustellen.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tübingen zur Einsicht verfügbar. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die genauen Modalitäten sind in der Rechtsmittelbelehrung festgehalten.

Bedeutung für die Janssen GmbH

Die vorläufige Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. Ob eine Sanierung der Janssen GmbH möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird, hängt von den weiteren Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.

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