Aktenzeichen: 2 IN 94/24
Amtsgericht Ludwigsburg, 19. November 2024
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Team Karpinski OHG, mit ursprünglichem Sitz in Im Haldenrain 66, 70806 Kornwestheim, derzeit Metzinger Straße 65, 72664 Kohlberg, weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihre Gesellschafter Artur und Ilona Karpinski vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRA 730683 eingetragen.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurden am 19. November 2024 um 21:10 Uhr mehrere entscheidende Maßnahmen angeordnet:
Zwangsvollstreckung gestoppt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie Arrestbefehle oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin wurden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Raff, Olgastraße 33, 70182 Stuttgart, bestellt.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde mit umfangreichen Rechten ausgestattet, um die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern:
Beschränkung der Verfügungsgewalt: Verfügungen der Team Karpinski OHG über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
Kontrolle der Geschäftsunterlagen: Er darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Bücher und Unterlagen einsehen und Nachforschungen anstellen.
Darüber hinaus kann der vorläufige Insolvenzverwalter Sonderkonten eröffnen und über diese verfügen, um die Insolvenzmasse zu sichern und geordnete finanzielle Abläufe zu gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung
Die Team Karpinski OHG sowie die Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Beschwerden können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg eingereicht werden.
Bedeutung des Verfahrens
Das vorläufige Insolvenzverfahren dient der Prüfung, ob eine reguläre Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen kann. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Vermögenswerte der Team Karpinski OHG ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die Entwicklung dieses Verfahrens wird nicht nur die Zukunft des Unternehmens bestimmen, sondern auch darüber entscheiden, in welchem Umfang die Interessen der Gläubiger gewahrt werden können.