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Vorläufige Insolvenzverwaltung für BOTEC – Scheitza GmbH angeordnet
Vorläufige Insolvenzverwaltung: Blindenwerkstatt Bolius GmbH

Vorläufige Insolvenzverwaltung für BOTEC – Scheitza GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 832/24

Am 19. November 2024 hat das Amtsgericht Landshut, Insolvenzgericht, eine vorläufige Insolvenzverwaltung für die BOTEC – Scheitza GmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Waldstraße 1, 84149 Velden, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Paul Scheitza und Ralf Scheitza, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter der Nummer HRB 1810 eingetragen.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme dient dazu, die finanzielle und operative Stabilität des Unternehmens in der Übergangsphase zu gewährleisten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Kuhne bestellt, dessen Kanzlei in der Lange Zeile 26, 85435 Erding ansässig ist. Herr Kuhne ist unter der Telefonnummer +49(89)21703950 sowie per E-Mail unter muenchen@dkr-partner.de erreichbar. Seine Aufgabe umfasst unter anderem die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin und die Sicherung der Vermögenswerte.

Einschränkungen für die Schuldnerin

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen der BOTEC – Scheitza GmbH nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Außenständen. Die Anordnung soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Handlungen das Vermögen der Gesellschaft weiter gefährden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Landshut einzureichen. Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO.

Rechtsbehelfe können sowohl schriftlich als auch elektronisch eingereicht werden. Für die elektronische Einreichung gelten spezifische technische Vorgaben, insbesondere die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines sicheren Übermittlungsweges. Detaillierte Informationen hierzu sind auf der Webseite der Justiz (www.justiz.de) abrufbar.

Weiteres Vorgehen

Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um die wirtschaftliche Situation der BOTEC – Scheitza GmbH zu klären und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Gläubiger werden über weitere Entwicklungen rechtzeitig informiert.

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