Aktenzeichen: 67h IN 311/24
Datum: 18. November 2024
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TUMILO GmbH, Wandalenweg 26, 20097 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg am 18. November 2024 erste Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens erlassen. Das Unternehmen wird von den Geschäftsführern Benjamin Neugebauer und Christopher Mönig vertreten und ist im Handelsregister Hamburg unter HRB 134022 eingetragen.
Hintergrund und Geschäftsgegenstand
Die TUMILO GmbH betreibt eine Netzwerk-Agentur, deren Ziel die Vermittlung und Verwaltung von Geschäftsnetzwerken ist. Die finanzielle Schieflage der Gesellschaft machte eine Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen notwendig.
Maßnahmen des Amtsgerichts
Das Gericht hat zum Schutz der Vermögensmasse und zur Wahrung der Interessen der Gläubiger folgende Sicherungsmaßnahmen angeordnet:
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg, bestellt.
Beschränkung der Verfügungsbefugnis
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Anweisung an Drittschuldner
Gläubiger der TUMILO GmbH sind angewiesen, Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Aussetzung von Zwangsvollstreckungen
Alle laufenden oder geplanten Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, ausgenommen solche in unbewegliches Vermögen, werden vorläufig eingestellt.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz wurde mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, um die Vermögenssicherung zu gewährleisten:
Verwaltung der Konten: Der Verwalter darf Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen.
Prüfungsauftrag: Der Verwalter wird die finanzielle Lage der TUMILO GmbH bewerten und untersuchen, ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Fortführungsoptionen: Der Verwalter wird die Möglichkeit einer Weiterführung des Geschäftsbetriebs prüfen.
Rechtsmittelbelehrung
Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung des Beschlusses eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll einzureichen.
Ausblick
Die angeordneten Maßnahmen dienen der Sicherung der wirtschaftlichen Basis der TUMILO GmbH, während die Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters klären wird, ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung notwendig ist. Die Entscheidung über die Zukunft der TUMILO GmbH wird maßgeblich davon abhängen, ob der Geschäftsbetrieb nachhaltig stabilisiert werden kann.