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Vorläufige Insolvenzverwaltung für German Watch Company GWC GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für German Watch Company GWC GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 420/24 Ge

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 15. November 2024 um 10:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der German Watch Company GWC GmbH angeordnet. Ziel ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die finanzielle Lage im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu klären.

Hintergrund zur Schuldnerin

Die German Watch Company GWC GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 125513 eingetragen. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Zeil 109, 60313 Frankfurt am Main, und wird durch den Geschäftsführer Christian Kwok-Leun Yau Heilesen, wohnhaft in Kowloon City, China, vertreten. Die German Watch Company ist für ihre Tätigkeit im Bereich exklusiver Uhren und Accessoires bekannt.

Anordnung des Amtsgerichts

Gemäß der Insolvenzordnung hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen beschlossen:

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, tätig bei hww Rechtsanwälte, bestellt.
Kontakt:
Adresse: Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: 069/91 30 92 0
Fax: 069/91 30 92 30
E-Mail: frankfurt@hww.eu
Webseite: www.hww.eu

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Die vorläufige Insolvenzverwalterin übernimmt die Verantwortung für die Sicherung und Überwachung der Vermögenswerte der German Watch Company GWC GmbH. Sie wird prüfen, ob die finanziellen Mittel ausreichen, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, und Maßnahmen ergreifen, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Relevanz der Maßnahme

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte des Unternehmens geschützt bleiben. Ziel ist es, eine geordnete Abwicklung oder gegebenenfalls eine Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüfen und weitere Schritte vorbereiten.

Fazit

Die vorläufige Insolvenzverwaltung über die German Watch Company GWC GmbH markiert einen entscheidenden Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, Zahlungen und Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Anordnungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu erbringen. Alle Beteiligten sollten sich bei Fragen direkt an die vorläufige Insolvenzverwalterin wenden, um ihre Ansprüche geltend zu machen oder weitere Informationen zu erhalten.

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