Aktenzeichen: 9 IN 1741/24
Das Amtsgericht Stuttgart hat am 13. November 2024 um 09:00 Uhr im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der WI Beteiligungs-Holding GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist die Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens und die Vorbereitung einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die WI Beteiligungs-Holding GmbH, ansässig in der Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 757733 eingetragen. Geschäftsführer ist Herr Dominik Sikler. Das Unternehmen wurde von der Kanzlei Grub, Brugger & Partner (Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart) rechtlich vertreten.
Entscheidungen des Gerichts
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, bestellt.
Kontaktdaten des Insolvenzverwalters:
Telefon: 0711 7696880
Fax: 0711 76968850
Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Interessen der Gläubiger.
Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, wurden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Weisungen an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wurde verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Alle Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli wurde beauftragt, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu analysieren und die Insolvenzmasse zu sichern. Zu seinen Aufgaben gehören:
Einzug und Verwaltung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin.
Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten zur Sicherung der Insolvenzmasse.
Überprüfung der wirtschaftlichen Aussichten und einer möglichen Fortführung des Unternehmens.
Erstellung eines Gutachtens zur Prüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Hinweis zur Veröffentlichung
Die Anordnung wurde elektronisch veröffentlicht und bleibt bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens einsehbar. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt eine Löschung der Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung der Sicherungsmaßnahme.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Stuttgart einen wichtigen Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse der WI Beteiligungs-Holding GmbH eingeleitet. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird. Gläubiger und Drittschuldner sind aufgefordert, alle gerichtlichen Anweisungen zu beachten und ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu kooperieren.