Ein Schüler eines Berliner Gymnasiums muss nach einem Hacker-Angriff auf schuleigene Daten die Schule verlassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Rahmen eines Eilverfahrens und bestätigte damit die Maßnahme der Senatsbildungsverwaltung. Trotz der Tatsache, dass der Schüler kurz vor dem Abitur steht, bewerteten die Richter den Ausschluss als verhältnismäßig.
Schulausschluss trotz bevorstehender Abiturprüfungen
Der betroffene Schüler, der sich im letzten Schuljahr vor dem Abitur befindet und bereits in wenigen Monaten die ersten Prüfungen ablegen würde, hatte durch den Hacker-Angriff erhebliches Unrecht begangen. Laut Gericht handelte es sich dabei nicht um eine impulsive Tat, sondern um ein schwerwiegendes Fehlverhalten. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit der völligen Uneinsichtigkeit des Jugendlichen.
Urteil setzt klares Signal
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin unterstreicht die Konsequenzen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regeln des Schulbetriebs. Der Ausschluss eines Schülers, der unmittelbar vor dem Abitur steht, sei zwar ein gravierender Einschnitt, aber laut den Richtern notwendig, um die Sicherheit und Integrität der Schule zu gewährleisten.
Fazit
Mit diesem Urteil setzt das Verwaltungsgericht Berlin ein klares Signal: Hackerangriffe und ähnliche schwerwiegende Regelverstöße haben auch für Schülerinnen und Schüler erhebliche Konsequenzen – selbst in einer entscheidenden Phase wie dem Abiturjahr.