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Insolvenzverfahren: Vorläufige Verwaltung der C.A.V. GmbH & Co. KG angeordnet
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Insolvenzverfahren: Vorläufige Verwaltung der C.A.V. GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 99 IN 288/24

Das Amtsgericht Bonn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der C.A.V. GmbH & Co. KG, Justus-von-Liebig-Str. 19, 53121 Bonn, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Klärung der weiteren Vorgehensweise im Rahmen des Insolvenzverfahrens.

Details der Anordnung

Am 15. November 2024 um 12:55 Uhr hat das Amtsgericht Bonn die folgenden Maßnahmen gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) getroffen:

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, bestellt.

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Ab sofort sind Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.

Anweisungen an Drittschuldner:
Drittschuldnern wird ausdrücklich untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen und eingehenden Gelder direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Einziehung von Vermögenswerten:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, bestehende Bankguthaben sowie Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder Arrests gegen die Schuldnerin werden ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.

Hintergrund der Schuldnerin

Die C.A.V. GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 8992, wird gesetzlich durch ihre Gesellschafterin, die C.A.V. Verwaltung GmbH, vertreten. Diese steht unter der Leitung von Geschäftsführer Dirk Thomas Langenfeld, ebenfalls ansässig in der Justus-von-Liebig-Str. 25, 53121 Bonn.

Ziele der Anordnung

Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin. Gleichzeitig wird geprüft, ob die wirtschaftlichen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken und welche weiteren Schritte im Insolvenzverfahren notwendig sind.

Fazit

Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dirk Obermüller als vorläufigem Insolvenzverwalter setzt das Amtsgericht Bonn einen entscheidenden Schritt zur geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Gläubiger und andere Beteiligte werden aufgefordert, die Anordnungen zu beachten und sich bei Fragen an den Insolvenzverwalter zu wenden. Die eingeleiteten Maßnahmen stellen sicher, dass die Vermögenswerte der Schuldnerin geschützt und transparent verwaltet werden.

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