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Insolvenzverfahren: Vorläufige Verwaltung über die Andreas Block Dienstleistungen UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70 IN 1006/24

Das Amtsgericht Münster hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Andreas Block Dienstleistungen UG, ansässig in der Kronerheide 51a, 48268 Greven, wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin eingeleitet. Das Unternehmen, das auf Hausmeisterservice spezialisiert ist, steht nun unter der vorläufigen Verwaltung eines gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters.

Wichtige Eckpunkte der Anordnung

Am 15. November 2024 um 13:45 Uhr hat das Gericht folgende Maßnahmen gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) angeordnet:

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen, bestellt.

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Andreas Block Dienstleistungen UG über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.

Anweisungen an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Andreas Block Dienstleistungen UG wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind diese an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, bestehende Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie Arrest- oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.

Ziele der Maßnahmen

Diese gerichtliche Anordnung dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherstellung, dass die Vermögenswerte der Andreas Block Dienstleistungen UG erhalten bleiben. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

Fazit

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und den umfassenden Sicherungsmaßnahmen setzt das Amtsgericht Münster einen entscheidenden Schritt zur geordneten Abwicklung des Verfahrens. Gläubiger werden aufgefordert, sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden, um Ansprüche geltend zu machen und weitere Informationen zu erhalten. Die Interessen aller Beteiligten sollen durch diese Maßnahme bestmöglich gewahrt werden.

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