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Vorläufige Insolvenzverwaltung über NE3 Bedachungen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen Geschäfts-Nr.: 9 IN 949/24 hat das Amtsgericht Darmstadt am 13. November 2024 um 16:20 Uhr entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der NE3 Bedachungen GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in Bischofsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Nexhat Hyseni, steht vor finanziellen Herausforderungen, die nun unter gerichtlicher Aufsicht bewältigt werden sollen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke von der Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Part. mbB in Darmstadt bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll verhindern, dass weitere nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens eintreten und die Interessen der Gläubiger geschützt werden.

Den Schuldnern der NE3 Bedachungen GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen an die Antragstellerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Firma einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter ein Insolvenzsonderkonto einrichten, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofs gemäß dem Urteil vom 7. Februar 2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Zudem wurden die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die Geschäftsbeziehungen mit der NE3 Bedachungen GmbH zu erteilen und gegebenenfalls Abschriften zu fertigen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, sämtliche Auskünfte zu erhalten, die auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Diese umfassenden Maßnahmen sollen dazu beitragen, die finanzielle Situation der NE3 Bedachungen GmbH zu stabilisieren und ein geordnetes Insolvenzverfahren zu ermöglichen. Betroffene und Interessierte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.

Amtsgericht Darmstadt, 13. November 2024

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