Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 2 IN 272/24 hat das Amtsgericht Paderborn am 14. November 2024 um 10:00 Uhr entscheidende Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte der EKOFLEX GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in Büren, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Hindemith, steht vor finanziellen Herausforderungen, die nun unter gerichtlicher Aufsicht bewältigt werden sollen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Schmidt aus Detmold bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens eintreten und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Den Schuldnern der EKOFLEX GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der EKOFLEX GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Diese Anordnungen dienen dem Schutz der Gläubiger und sollen dazu beitragen, die finanzielle Situation der EKOFLEX GmbH zu stabilisieren. Betroffene und Interessierte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 272/24 – 14. November 2024