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Insolvenzverfahren eingeleitet: Vorläufige Verwaltung für E & M Vertriebs GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 234/24

Schweinfurt – Das Amtsgericht Schweinfurt hat am 12. November 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung für die E & M Vertriebs GmbH angeordnet. Das Unternehmen, ansässig in Bad Kissingen und vertreten durch den Geschäftsführer Alfred Metz, sieht sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gezwungen, Insolvenz anzumelden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die erfahrene Rechtsanwältin Andrea Wollner bestellt, deren Kanzlei sich in Würzburg befindet.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sollen das Vermögen der E & M Vertriebs GmbH gesichert und potenzielle Vermögensverluste vermieden werden. Bis zur abschließenden Entscheidung dürfen Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin erfolgen. Auch die Einziehung offener Forderungen unterliegt fortan ihrer Kontrolle.

Verfügungseinschränkungen und Sicherungsmaßnahmen

Im Rahmen der vorläufigen Verwaltung sind sämtliche Verfügungen über Vermögenswerte der GmbH nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam. Externe Schuldner des Unternehmens sind dazu verpflichtet, Zahlungen nur an die Verwalterin zu leisten, um die Gläubigerinteressen zu schützen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Schweinfurt einzulegen. Weitere Details zur elektronischen Einreichung sowie zur Auskunft über datenschutzrechtliche Hinweise sind auf der Internetseite des Gerichts einzusehen.

Für nähere Einsicht liegt der vollständige Beschluss in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schweinfurt zur Ansicht bereit.

Amtsgericht Schweinfurt – Insolvenzgericht – 12.11.2024

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