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Insolvenzverfahren über die Bautech GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung und umfangreiche Sicherungsmaßnahmen
Bundesverfassungsgericht fordert umfassende Überarbeitung des BND-Gesetzes zum Schutz der Privatsphäre

Insolvenzverfahren über die Bautech GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung und umfangreiche Sicherungsmaßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 1878/24

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 06.11.2024 um 10:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über die Bautech GmbH, mit Sitz in der Blumenstraße 37, 71106 Magstadt, weitreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Bautech GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 788442 eingetragen ist und von ihrem Geschäftsführer Kenan Yilmaz vertreten wird, steht infolge finanzieller Schwierigkeiten unter gerichtlicher Aufsicht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger ernannt. Seine Kanzlei ist in Tübingen, Eisenbahnstraße 1, ansässig, und er ist telefonisch unter 07071 9456660 erreichbar. Dr. Riegger hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der Bautech GmbH zu überwachen und deren Verwaltung sicherzustellen. Die Geschäftsleitung darf keine Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens treffen, es sei denn, diese werden von Dr. Riegger genehmigt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Um die Insolvenzmasse zu sichern, wurden umfassende Maßnahmen beschlossen:

Einstellung laufender Zwangsvollstreckungen: Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Vermögen der Schuldnerin, ausgenommen unbewegliche Gegenstände, wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Kontrolle der Bankguthaben und Forderungen: Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Bankkonten sowie Außenstände der Bautech GmbH wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Dr. Riegger ist ermächtigt, eingehende Gelder und Forderungen auf ein eigens zu errichtendes Treuhandkonto einzuziehen.
Betreten der Geschäftsräume: Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume der Bautech GmbH betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen und notwendige Nachforschungen durchführen, um den Zustand des Unternehmens zu überprüfen.

Zusätzlich ist Dr. Riegger beauftragt, die Vermögensverhältnisse der Bautech GmbH eingehend zu prüfen, um festzustellen, ob die finanziellen Mittel des Unternehmens ausreichen, die Verfahrenskosten zu decken. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens einfließen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, einzureichen oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle zu erklären. Die Beschwerdefrist beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses oder nach zwei Tagen ab Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen ist möglich, muss jedoch den Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur entsprechen. Informationen zur elektronischen Kommunikation finden sich unter www.ejustice-bw.de.

Aktenzeichen: 8 IN 1878/24
Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht – 06.11.2024

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