Aktenzeichen: 71 IN 213/24
Das Amtsgericht Pinneberg hat am 5. November 2024 beschlossen, das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beteiligungsgesellschaft Papierfabrik Meldorf mbH einzuleiten. Das Unternehmen mit Sitz in der Esinger Straße 5-7, 25436 Tornesch, wird durch die Geschäftsführer Yasin Birgül und Ulrike Lemm vertreten und ist unter der Handelsregisternummer HRB 2352 EL beim Amtsgericht Pinneberg eingetragen. Den Insolvenzantrag stellte die Schuldnerin selbst, vertreten durch ihren Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Hendrik Gittermann aus Hamburg.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und Bestimmung eines Insolvenzverwalters
Zum Schutz der Vermögenswerte der Schuldnerin wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 InsO). Hierzu wurde Rechtsanwalt Joachim Beuck aus Elmshorn als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und dessen Bestand zu überwachen. Die Geschäftsführung der Schuldnerin kann ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Unternehmenswerte verfügen. Diese Anordnung erstreckt sich auch auf die Einziehung ausstehender Forderungen der Beteiligungsgesellschaft Papierfabrik Meldorf mbH.
Restriktionen und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Beuck ist ermächtigt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung der Vermögenswerte erforderlich sind. So sind Verfügungen über die Vermögensgegenstände des Unternehmens – einschließlich Bankkonten und Forderungen – nur noch unter seiner Zustimmung wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft die finanzielle Lage und entscheidet, ob das vorhandene Vermögen ausreichend ist, um die Verfahrenskosten zu decken und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung und Möglichkeiten zur sofortigen Beschwerde
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Pinneberg einzureichen oder durch Erklärung vor der Geschäftsstelle zu Protokoll zu geben. Zusätzlich können Rechtsmittel in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden. Der Beschluss und weitere Verfahrensinformationen sind auch im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht, wodurch die Zustellung an alle Verfahrensbeteiligten als bewirkt gilt.
Elektronische Einreichung und Anforderungen an Rechtsmittel
Für die Einreichung elektronischer Dokumente gelten besondere technische Anforderungen. So sind diese entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg zu übermitteln. Diese Anforderungen dienen dazu, die Rechtssicherheit der Verfahrensdokumente zu gewährleisten.
Zusammenfassung und Ausblick
Mit dieser Maßnahme schafft das Amtsgericht Pinneberg den rechtlichen Rahmen, um die wirtschaftliche Lage der Beteiligungsgesellschaft Papierfabrik Meldorf mbH zu stabilisieren und eine mögliche Insolvenzmasse für die Gläubiger zu sichern.