Aktenzeichen: 36b IN 5387/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gegen die BaHa Immobilien- und Verwaltungs GmbH, ansässig am Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Geschäftsführung der BaHa Immobilien- und Verwaltungs GmbH obliegt Herrn Piotr Jaroslaw Turek. Das Unternehmen ist unter der Handelsregisternummer HRB 253002 beim Amtsgericht Charlottenburg registriert.
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen zur Vermögensbewahrung
Am 5. November 2024 um 13:45 Uhr wurde beschlossen, zum Schutz der Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag mehrere Maßnahmen in Kraft zu setzen (§§ 21, 22 Insolvenzordnung – InsO). Hierzu zählt das Verbot sämtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, ausgenommen die Verwertung von Immobilien. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Herr Rechtsanwalt Martin Herrmann, mit Kanzleisitz in der Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Er übernimmt nicht die allgemeine Vertretung der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu überwachen und dessen Erhalt sicherzustellen. Dabei muss er prüfen, ob das verbliebene Vermögen der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
Einschränkung der Verfügungsbefugnisse der Schuldnerin
Verfügungen über das Vermögen, insbesondere Bankkonten und Forderungen, sind für die BaHa Immobilien- und Verwaltungs GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft sind ausschließlich vom Insolvenzverwalter einzuziehen und auf einem Sonderkonto zu verwalten. Ferner dürfen sämtliche Schuldner der BaHa Immobilien- und Verwaltungs GmbH Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO vorschreibt.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Prüfung durch die BaFin
Nach deutschem Recht erfordert das öffentliche Angebot von Wertpapieren oder ähnlichen Vermögenswerten die Vorlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Prospekts. Die BaHa Immobilien- und Verwaltungs GmbH unterliegt daher besonderen Prüf- und Dokumentationspflichten, um den Schutz der Gläubiger zu gewährleisten.
Rechte der Beteiligten zur sofortigen Beschwerde
Gegen diese gerichtliche Entscheidung können die Schuldnerin und ihre Gläubiger das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen. Die Frist zur Einreichung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht oder vor der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden.
Elektronische Einreichungsmöglichkeiten und sichere Übermittlungswege
Rechtsmittel, die durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, müssen als elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zu den technischen Anforderungen der elektronischen Übermittlung sind auf der Justiz-Website www.justiz.de zugänglich.
Fazit
Die getroffenen Maßnahmen des Amtsgerichts Charlottenburg dienen dem Schutz und der Sicherung des Vermögens der BaHa Immobilien- und Verwaltungs GmbH, um eine mögliche Insolvenzmasse zu erhalten und die Ansprüche der Gläubiger zu wahren.