Dark Mode Light Mode
Interview mit Rechtsanwalt Reime zu Prognosen und Entwicklungen beim Silbermarkt
Bericht: Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und Anordnung von Sicherungsmaßnahmen für die CG Stützeläckerweg GmbH & Co. KG
Rauschtrinken unter jungen Erwachsenen in Deutschland nimmt wieder zu: Ein alarmierender Trend

Bericht: Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und Anordnung von Sicherungsmaßnahmen für die CG Stützeläckerweg GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 403 IN 1909/24

Am 04. November 2024 um 14:15 Uhr hat das Amtsgericht Leipzig im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CG Stützeläckerweg GmbH & Co. KG, mit Sitz in Frankfurt am Main, wesentliche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet. Die CG Stützeläckerweg GmbH & Co. KG, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRA 52515, wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die GGp Verwaltungs GmbH, vertreten. Die Geschäftsführung der GGp Verwaltungs GmbH obliegt den Herren Ulf Graichen und Christoph Gröner.

Im Zuge des Verfahrens hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer aus Leipzig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Entscheidung dient der Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und ist mit verschiedenen Auflagen verbunden, die die Handlungsmöglichkeiten der Schuldnerin einschränken und gleichzeitig dem Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse einräumen.
Anordnungen und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt: Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gewährleistet eine lückenlose Kontrolle über finanzielle Transaktionen und schützt die Vermögenswerte vor möglichen Verlusten.

Sicherung und Erhalt des Vermögens: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist dazu verpflichtet, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und es bei Bedarf in Besitz zu nehmen. Dies schließt auch die Befugnis ein, Forderungen der Schuldnerin, einschließlich Bankguthaben, einzuziehen.

Eröffnung neuer Konten: Zur Verwaltung der künftigen Masse wird Dr. Hackländer ermächtigt, neue Konten zu eröffnen und Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten zu begründen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine klare Trennung zwischen den bisherigen und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft sicherzustellen.

Zahlung an den vorläufigen Insolvenzverwalter: Drittschuldner, die Verbindlichkeiten gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen diese ab sofort nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser erteilt eine ausdrückliche Genehmigung für Zahlungen an die Schuldnerin.

Informationsrechte gegenüber Dritten: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, sämtliche für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Auskünfte von Dritten einzuholen. Diese umfassende Ermächtigung umfasst insbesondere Informationen von Banken und Kreditinstituten, um eine vollständige Transparenz über die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu gewährleisten.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Vorläufig sind sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, untersagt und gestoppt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Vermögenswerte und sichert die Insolvenzmasse gegen eine weitere Belastung ab.

Juristische Zuständigkeit des Gerichts

Obwohl das Amtsgericht Leipzig das Verfahren in die Wege geleitet hat, ist die örtliche und internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Umstand die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen jedoch nicht beeinflusst, da er auf Seiten der Schuldnerin liegt und das Gericht dies im weiteren Verlauf endgültig überprüfen kann.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung eingelegt werden. Die Einreichung kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle, oder auch elektronisch erfolgen. Elektronische Dokumente müssen den Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung entsprechen und entsprechend signiert übermittelt werden.

Mit diesen umfassenden Maßnahmen soll die Insolvenzmasse der CG Stützeläckerweg GmbH & Co. KG gesichert und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens gewährleistet werden. Die Bestellung eines erfahrenen Insolvenzverwalters wie Dr. Hackländer stellt sicher, dass die weiteren Schritte im Interesse aller Beteiligten und unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erfolgen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Interview mit Rechtsanwalt Reime zu Prognosen und Entwicklungen beim Silbermarkt

Next Post

Rauschtrinken unter jungen Erwachsenen in Deutschland nimmt wieder zu: Ein alarmierender Trend