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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Vector Foiltec GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 531 IN 16/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vector Foiltec GmbH, ansässig in der Steinacker 3, 28717 Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 16058 HB, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Stefan Lehnert, wurde am 01.11.2024 um 09:10 Uhr durch das Amtsgericht Bremen die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Dieser Schritt dient dazu, das Vermögen des Unternehmens unter behördlicher Aufsicht zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann bestellt, der unter folgender Adresse erreichbar ist:

Kanzleiadresse: An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
Telefon: 0421 / 83 500 8-0
Fax: 0421 / 83 500 8-49
Internet: www.pluta.net

Wesentliche Anordnungen:

Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Vector Foiltec GmbH über ihr Vermögen dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Regelung umfasst insbesondere sämtliche finanziellen Transaktionen und Verfügungen über Vermögensgegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Aufforderung an die Schuldner der Antragstellerin: Alle Schuldner der Vector Foiltec GmbH werden angehalten, Zahlungen und Leistungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss sowie weitere Einzelheiten können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Die Antragstellerin sowie alle Gläubiger haben das Recht, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen, insbesondere wenn sie die internationale Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren anzweifeln möchten (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, oder elektronisch über das Gerichts- und Verwaltungspostfach (govello-1133344563234-000000050) einzureichen. Der Fristbeginn richtet sich nach dem ersten Zustellungsereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung).

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Protokollierung bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abzugeben. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und das Anliegen der Beschwerde klar darstellen.

Amtsgericht Bremen, 01.11.2024

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