Im Insolvenzverfahren zum Aktenzeichen 60 IN 48/24 wurde für die TTE GmbH, ansässig in der Am Urbicher Kreuz 16, 99099 Erfurt, vertreten durch die Geschäftsführer Veit Wittke und Volkmar Wolf, die vorläufige Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Erfurt angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern. Das Unternehmen, das sich mit verschiedenen Tätigkeiten im Bau- und Immobilienbereich beschäftigt, untersteht nun der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Thorsten Springstub mit Kanzleisitz in der Jonny-Schehr-Straße 1, 99085 Erfurt, ernannt. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0361 6592811 sowie per E-Mail an springstub@tiefenbacher.de. Ab sofort sind alle Verfügungen der TTE GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen, um die Gläubigerinteressen bestmöglich zu wahren.
Hinweise für Gläubiger und Geschäftspartner: Die Gläubiger der TTE GmbH werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zahlungen und Leistungen an die Schuldnerin nur noch unter Berücksichtigung dieses Beschlusses zu erfolgen haben, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO) vorsieht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Dieses Verfahren soll das Vermögen der TTE GmbH sichern und mögliche nachteilige Auswirkungen für die Gläubiger verhindern. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Erfurt eingesehen werden.