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Insolvenzverfahren gegen office for ophelis GmbH: Amtsgericht Karlsruhe ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 105 IN 953/24 hat das Amtsgericht Karlsruhe über das Vermögen der office for ophelis GmbH, mit Sitz in der Dr.-Alfred-Weckesser-Straße 1, 76669 Bad Schönborn, einschneidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer Britta und Peter Bajak und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 40501, sieht sich damit bis zur endgültigen Entscheidung über das Insolvenzverfahren erheblich eingeschränkt.

Mit Wirkung vom 31.10.2024 wurde Rechtsanwalt Tobias Wahl als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Herr Wahl übernimmt ab sofort die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sämtliche Vermögenswerte der office for ophelis GmbH. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde erlassen, sodass alle Vermögensentscheidungen ausschließlich unter der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Kanzlei GSK Stockmann Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB vertritt die Interessen der Gesellschaft während des laufenden Verfahrens.

Diese Anordnung dient dem Ziel, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und potenzielle Verluste für die Gläubiger zu vermeiden. Bereits am 27.09.2024 hatte das Amtsgericht Karlsruhe vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse erlassen, die nun durch den aktuellen Beschluss bestätigt und erweitert wurden. Darüber hinaus unterbricht dieser Beschluss laufende Zivilprozesse, die das Unternehmen betreffen, gemäß § 240 ZPO.

Rechtsmittelbelehrung:

Die office for ophelis GmbH sowie die betroffenen Gläubiger haben das Recht, binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist beim Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts erklärt werden. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und den Willen zur Anfechtung klarstellen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.

Der Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe stellt sicher, dass die Vermögenswerte der office for ophelis GmbH im Interesse der Gläubiger bestmöglich verwaltet und geschützt werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Karlsruhe eingesehen werden.

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