Aktenzeichen: 3 IN 303/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FAKON-Bau GmbH, ansässig in der Frankfurter Straße 2, 15518 Briesen (Mark), hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 30. Oktober 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer vertreten und steht nun unter vorläufiger Kontrolle, um Vermögenswerte zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Wulsten aus Potsdam bestellt. Seine Rolle umfasst die Überwachung der Vermögensverwaltung des Unternehmens und die Sicherstellung, dass keine unkontrollierten Verfügungen ohne seine Zustimmung erfolgen.
Einschränkungen und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der Gerichtsbeschluss legt fest, dass alle Verfügungen der FAKON-Bau GmbH, die Vermögensgegenstände oder Rechte betreffen, nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung gilt auch für Vermögenswerte, die sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. Durch diese Maßnahme wird verhindert, dass Vermögenswerte ohne gerichtliche Kontrolle veräußert oder verlagert werden.
Zudem sind alle Drittschuldner – also Personen oder Unternehmen mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der FAKON-Bau GmbH – angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Herr Wulsten ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Anordnung gewährleistet eine kontrollierte und geordnete Verwaltung der finanziellen Mittel im Sinne der Insolvenzmasse.
Ziel der vorläufigen Maßnahmen
Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt die finanzielle Stabilität und die ordnungsgemäße Abwicklung sicher, während das Amtsgericht die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüft. Durch diese vorläufigen Maßnahmen wird gewährleistet, dass Vermögenswerte der FAKON-Bau GmbH im Interesse der Gläubiger geschützt und der finanzielle Überblick über das Unternehmensvermögen gewahrt bleibt.