Aktenzeichen: 3 IN 305/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ELANDE GmbH, mit Sitz in der Eberswalder Straße 64, 16227 Eberswalde, hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 30. Oktober 2024 die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft steht damit unter gerichtlicher Aufsicht, um die finanziellen Werte zu sichern und die Gläubigerinteressen zu schützen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Wulsten aus Potsdam bestellt, dessen Kanzlei in der Rudolf-Breitscheid-Straße 33 ansässig ist. Ihm obliegt es, die Vermögenswerte der ELANDE GmbH zu verwalten und sicherzustellen, dass keine Vermögensverluste eintreten.
Einschränkungen und Zuständigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters
Die Entscheidung des Amtsgerichts bewirkt, dass alle Verfügungen der ELANDE GmbH über ihr Vermögen – einschließlich jener, die Vermögenswerte außerhalb Deutschlands betreffen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten Transaktionen stattfinden, die das Unternehmensvermögen weiter belasten könnten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem befugt, Bankguthaben und offene Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder im Sinne einer strukturierten und gesicherten Vermögensverwaltung zu übernehmen. Drittschuldner, also Geschäftspartner oder Kunden mit ausstehenden Zahlungen an die ELANDE GmbH, wurden angewiesen, ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Ziel der vorläufigen Maßnahmen
Durch diese Anordnungen sichert das Amtsgericht die Stabilität der Vermögenslage der ELANDE GmbH während des laufenden Verfahrens zur Insolvenzeröffnung. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die wirtschaftliche Situation zu analysieren und die Werte des Unternehmens zu schützen. Diese Maßnahmen schaffen Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten und legen eine solide Grundlage für die potenzielle Fortführung oder geregelte Abwicklung des Unternehmens.